07633 933 33-0Spezialgebiet Immobilien
Immobilien & Vermietung
Immobilienentscheidungen wirken lange – steuerlich oft schon vor der Unterschrift unter dem Kaufvertrag. Wir prüfen die steuerlichen Folgen frühzeitig und begleiten Sie bei Vermietung, Abschreibung, Übertragung und Verkauf.
Wobei wir Sie unterstützen
- ✓Steuerliche Prüfung geplanter Kaufverträge vor der notariellen Beurkundung
- ✓Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden, Gebäude und mitverkauftes Inventar
- ✓Reguläre Abschreibung und Prüfung möglicher Sonderabschreibungen, insbesondere nach § 7b EStG
- ✓Vermietung, Finanzierungskosten, Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahe Herstellungskosten
- ✓Ferienwohnungen: Vermietung, Eigennutzung, Einkünfteerzielungsabsicht und umsatzsteuerliche Fragen
- ✓Steuerliche Planung bei Verkauf, Schenkung, Erbschaft, Nießbrauch und vorweggenommener Erbfolge
- ✓Passende Eigentums- und Gesellschaftsstrukturen für Immobilienvorhaben
- ✓Restnutzungsdauergutachten (RND): steuerliche Einordnung und Vermittlung geeigneter externer Gutachter
Beziehen Sie uns möglichst vor Kauf, Notartermin oder größerer Investition ein – dann bleibt der steuerliche Gestaltungsspielraum am größten. Rechts- oder Immobiliengutachten erstellen wir nicht selbst; bei Bedarf koordinieren wir passende externe Fachleute.
Erste Antworten zu Ihrem Thema
Die folgenden Hinweise geben einen allgemeinen Überblick. Für eine verlässliche Beurteilung prüfen wir immer den konkreten Sachverhalt und das jeweils geltende Recht.
Was sollte steuerlich vor dem Kauf einer Immobilie geprüft werden?
Vor dem Notartermin sollten insbesondere die geplante Nutzung, die Eigentums- und Finanzierungsstruktur, die Kaufpreisaufteilung sowie absehbare Umbauten betrachtet werden. Viele Weichen lassen sich nach Vertragsabschluss nur noch eingeschränkt korrigieren.
Wie funktioniert die Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und Grundstück?
Nur der auf das Gebäude entfallende Anteil kann grundsätzlich abgeschrieben werden. Deshalb muss der Gesamtkaufpreis wirtschaftlich nachvollziehbar auf Grund und Boden, Gebäude und gegebenenfalls mitverkauftes Inventar verteilt werden. Eine vertragliche Aufteilung sollte realistisch und belastbar sein.
Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf werden steuerlich nicht sofort abgezogen, wenn sie ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten betragen. Sie erhöhen dann grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Wann kommt die Sonderabschreibung nach § 7b EStG infrage?
Die Sonderabschreibung kann bei neu geschaffenem, entgeltlich vermietetem Wohnraum zusätzlich zur regulären Abschreibung möglich sein. Bauantragszeitraum, Gebäudestandard, Kostenobergrenzen und die mehrjährige Vermietung sind gesetzlich vorgegeben und müssen für jedes Vorhaben aktuell geprüft werden.
Welche steuerlichen Folgen kann ein Nießbrauch haben?
Ein vorbehaltener Nießbrauch kann dazu führen, dass die übertragende Person die Immobilie weiter nutzt oder Mieteinnahmen erhält. Das beeinflusst regelmäßig die einkommensteuerliche Zurechnung und kann zugleich den schenkungsteuerlichen Wert der Übertragung mindern.
Persönlich klären